Identitätskarte / Passwesen
Pass oder Kombiantrag (Pass + IDK) |
Wer einen neuen Pass oder das Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte) beantragen möchte, geht wie folgt vor: 1. Telefonisch unter 061 552 58 69 oder Die reine Identitätskarte muss weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde bestellt werden!
Ab 1. Juli 2020 können Schweizer/-innen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft ihre biometrischen Daten in Liestal (Mühlegasse 8) oder in Basel (Spiegelgasse 6) erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi (Pass und Identitätskarte) ausstellen lassen. Der Erfassungstermin kann direkt online in Liestal oder Basel ausgewählt und reserviert werden. Ausstellende Behörde (Ansprechpartner) ist und bleibt das Passbüro Basel-Landschaft! Bei Fragen besuchen Sie folgende Homepage (neu mit Erklärvideo) oder rufen Sie an unter Tel. 061 552 58 69.
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IDK-Antrag |
Wer nur eine IDK benötigt, beantragt diese persönlich am Schalter der Wohnsitzgemeinde. Mehr Infos...
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Provisorischer Pass |
Wenn die Zeit zur Beantragung eines Passes 10 nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass (Notpass) beim Passbüro Basel-Landschaft beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin (061 552 58 69). ACHTUNG: Nicht alle Staaten anerkennen den provisorischen Pass. Bitte klären Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde (Konsulat/Botschaft) des jeweiligen Landes oder beim Reiseveranstalter ab. Mehr Infos... |
Formalitäten /Fotos |
Mitzubringen sind die bestehenden Ausweise und ein aktuelles Passfoto 35 mm x 45 mm auf Fotopapier (auch für Kinder ab Geburt).
Wichtig: Der Hintergrund darf nicht zu lebhaft sein (Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen etc. sind auf den Passfotos nicht gestattet) Fotomustertafel
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Unterschriften |
Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig.
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Ausweisverlust |
Der Verlust des Ausweises (Pass oder Identitätskarte) ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer |
Personen bis zum 18. Altersjahr, 5 Jahre Personen ab 18. Altersjahr, 10 Jahre
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Ausstelldauer |
Die Lieferfrist für die IDK beträgt max. 10 Arbeitstage. |
Gebühren |
IDK inkl. Portokosten für Kinder und Jugendliche CHF 35.— IDK inkl. Portokosten für Erwachsene CHF 70.—
Die IDK ist bei der Antragsstellung am Schalter zu bezahlen. |
Lieferung |
Die Ausweise werden von der jeweiligen Herstellerfirma mit eingeschriebener Post direkt zugestellt.
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Adresse / Auskunft |
Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, 4461 Böckten
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Schalteröffnung | Mo. 13.30 - 15.30 Uhr Di. 15.30 - 18.30 Uhr Do. 09.30 - 12.00 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung) |
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